Unfall & Glas

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Opel Glasservice

Unser Opel Glasservice: Bei Teilkasko in der Regel kostenlose Reparatur von Steinschlägen.*

Erschütterungen und große Temperaturschwankungen – bei durch Steinschläge vorgeschädigten Windschutzscheiben ist das Risiko groß, dass die Scheibe reißt und eine neue Scheibe notwendig wird. Oft jedoch können Steinschläge repariert werden, sodass die Scheibe nicht mehr reißen kann.

Und das Beste: Teilkaskoversicherte zahlen für die Reparatur in der Regel keinen Cent (auch keine Selbstbeteiligung) und werden auch nicht in der Versicherungsprämie hochgestuft. Wir beraten Sie gerne, ob im speziellen Fall die Scheibenreparatur möglich und erlaubt ist.
Ist der Tausch der Scheibe unvermeidlich, übernehmen wir den fachmännischen Austausch der Scheibe und selbstverständlich auch die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung. Übrigens sind Scheiben sicherheitsrelevante Teile mit speziellen Eigenschaften zum Schutz der Insassen bei Unfällen. Bei Opel Original Teilen haben Sie die Gewähr, dass die werksseitigen Sicherheitseigenschaften erhalten bleiben.
Sprechen Sie uns an!

* Für Teilkaskoversicherte in der Regel kostenlos und ohne Hochstufung durch die Versicherung – je nach Versicherungsbedingungen.

Opel Unfallservice

So vermeiden Sie weiteren Schaden.
Unfälle bedeuten immer Unannehmlichkeiten. Aber mit der richtigen Vorgehensweise können unnötiger Ärger und Kosten vermieden werden. Wir sorgen für eine professionelle Reparatur und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer oder der gegnerischen Versicherung – von der Schadensmeldung bis hin zur Abrechnung –, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit Verkehrsrechtsanwälten und Gutachtern.
Tipp: Treffen Sie nach Unfällen keine übereilten Entscheidungen und unterschreiben Sie keine Vollmachten oder Abtretungserklärungen am Unfallort bei „hilfsbereiten“ Unfallhelfern.

Unfallratgeber – Wissenswertes zum Umgang mit der Versicherung
Tipps für den richtigen Umgang mit der eigenen oder gegnerischen Versicherung.

Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall („Haftpflichtschaden“) können Sie in der Regel verlangen:
• Sie haben die freie Wahl der Werkstatt.
• Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen.
• Sie können bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen und Rechtsanwalt einschalten.

Was passiert, wenn Sie einen Unfall verschuldet haben („Kaskoschaden“):
• Ihre Rechte sind in Ihrem Versicherungsvertrag definiert und können sehr unterschiedlich gestaltet sein.
• Unser Service im Schadensfall: Melden Sie sich bei uns. Wir setzen uns mit Ihrer Versicherung in Verbindung und kümmern uns - zusammen mit Ihrem Anwalt - um die Abwicklung.

Qualitätsreparatur sorgt für Werterhalt Ihres Fahrzeugs:
• Durch die Instandsetzung bei uns werden die sicherheitsrelevanten Fahrzeugeigenschaften erhalten.
• Sie erhalten auch alle Garantieansprüche (inkl. der bis zu zwölfjährigen Garantie gegen Durchrostung).
• Wir dokumentieren die Reparaturqualität mit einem Zertifikat, sodass Sie bei einem etwaigen Verkauf des Fahrzeugs eine fachgerechte Instandsetzung nachweisen können und so den Wertverlust durch den Unfall minimieren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.